Wissenswertes zur Hygiene in Damentoiletten

  • Edelstahl und Aluminium sind im Bereich Hygiene die Materialien erster Wahl. Bei entsprechender Pflege sind die Geräte äußerst langlebig, immer ansehnlich und funktionsbereit. 
           
  • Sind Spender frei befüllbar, besteht keine Lieferantenbindung, sodass bei Auswahl der Füllgüter auf Qualität, Preis und Lieferbarkeit geachtet werden kann.

  • Unansehnliche Seifenstücke in öffentlichen Toiletten sind aus hygienischen Gründen nicht zu verantworten. Auch im privaten Bereich halten Seifenspender inzwischen Einzug.  
              
  • In Sanitär- und Toilettenräumen ist eine regelmäßige und gründliche Bodenreinigung erforderlich. Damit nicht eilig um Abfallbehälter etc. herum gewischt wird, sollten auch Papierkörbe, Abfallbehälter und WC-Bürstenhalter an der Wand montiert werden.

  • Um Missbrauch und Schwund vorzubeugen, sollten Seifen-, Desinfektions- und Handtuchspender abschließbar sein.
         
  • Nicht zu verachten ist der psychologische Effekt, den der Zustand öffentlicher Toiletten auf seine Besucher hat. Untersuchungen ergaben, dass öffentliche Sanitärräume von Vandalismus weniger betroffen sind, wenn sie gepflegt aussehen, die Abfallbehälter nicht überlaufen und die Spender mit Seife gefüllt sind. Außerdem ist die Hemmschwelle, benutzte Handtücher und Abfälle auf den Boden zu werfen, deutlich höher.

  • Viele Besucher verlassen öffentliche Toiletten, ohne ihre Hände zu waschen. Saubere Toiletten mit gefüllten Seifenspendern und genügend Papierhandtüchern helfen, dieses Verhalten zu ändern.

  • Leicht und weit zu öffnende Abfallbehälter sind in der Damentoilette ein Muss. Dann landen Abfälle auch im Behälter und nicht daneben. Gut schließende Behälter sorgen für einen hygienischen Eindruck. 

  • Abfallbehälter mit großem Füllvolumen sind ideal für die Damentoiletten oder Wickelräume. Denn kleine Behälter erfordern ein mehrmaliges Leeren am Tag, andernfalls entsteht schnell ein unhygienischer Anblick. Außerdem sollten Abfallbehälter immer in gut erreichbarer Nähe angebracht sein, da sonst Abfälle schnell auf den Boden entsorgt werden.
             
  • Jeder Benutzer öffentlicher Toiletten hat Angst vor Infektionen. Nur eine regelmäßige Händehygiene ist Grundvoraussetzung für eine effiziente Gesundheitsvorsorge. Dazu gehören gründlich gereinigte und sorgfältig getrocknete Hände. Nur so haben lästige Erreger keine Chance, sich ungestört auszubreiten.

  • Häufig lässt der Zustand öffentlicher Toiletten eine gute Händehygiene nicht zu, da Seifen und Möglichkeiten zum Händetrocknen nicht vorhanden oder nicht funktionstüchtig sind. Um die Angst vor Ansteckung auf öffentlichen Toiletten zu vermindern, ist es äußerst wichtig, dass die Sanitärräume in hygienisch einwandfreiem Zustand sind. Ausreichend Toilettenpapier, stets gefüllte Seifenspender und Einmalhandtücher sind Voraussetzung für eine sorgfältige Händehygiene.

  • Es sind oft die kleinen Dinge, die einen positiven Eindruck machen. Kleiderhaken in den Wasch- und Toilettenräumen helfen dem Besucher, Mantel, Jacke, Regenschirm oder Tasche vorübergehend abzulegen. Oftmals fehlt dieses kleine und doch wichtige Teil … und der Fußboden sieht doch oft so aus, dass man dort bestimmt nichts abstellen oder -legen möchte. 
       
  • Papierkörbe, mit oder ohne Abfallbeuteln, sind als preisgünstige Alternative zu geschlossenen Abfallbehältern nur sinnvoll, wenn sie ausschließlich für gebrauchte Papierhandtücher eingesetzt werden. Für jeden anderen Abfall, z. B. in Laboreinrichtungen, im Lebensmittelbereich oder in Damentoiletten, sollten nur geschlossene Abfallbehälter verwendet werden.

  • Für die Gastronomie und den öffentlichen Sanitärbereich gilt: Einmal-Papierhandtücher müssen aus einer geschlossenen Spenderbox entnommen und in einer Abfallbox entsorgt werden. Niemals Stoffhandtücher aufhängen! Selbst in scheinbar wenig benutzten Handtüchern sammeln und vermehren sich viele Bakterien. Besonders, wenn es warm und feucht ist!

  • In Toilettenräumen für Frauen müssen bis zu fünf und für weitere fünf Toilettenzellen mindestens in je einer Toilettenzelle ein Hygienebehälter mit Deckel vorhanden sein; diese Zellen sind zu kennzeichnen. (Quelle: Arbeitsstättenrichtlinien zur ArbStättV, § 35)